|
* Feiertage, die generell auf einem Sonntag
liegen, werden vom
Bundesverwaltungsamt nicht aufgeführt, z.B.
Totensonntag oder Ostersonntag.
Der Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1.
Advent) fehlt in jeder offiziellen Liste der
gesetzlichen Feiertage, denn er ist ein staatlicher Gedenktag.
|